Satzung

Satzung, Zweckvereinbarung, Geschäftsordnung


 

Die Stadt Füssen, der Markt Nesselwang und die Gemeinden Eisenberg, Hopferau,  Pfronten, Rieden a. F., Roßhaupten, Rückholz, Seeg und Schwangau sind übereingekommen, gemeinsam in interkommunaler Zusammenarbeit das Verbandsgebiet wirtschaftlich zu stärken, die kulturelle und touristische Attraktivität zu steigern, sowie durch die Ansiedlung von Betrieben und Unternehmen den Erhalt und die Neuschaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen zu fördern.
Diese Aufgaben sollten in Form eines Zweckverbandes erfüllt werden. Zur Bildung des Zweckverbandes vereinbaren die vorgenannten Kommunen gemäß Art.18 Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende, mit Schreiben des Landratsamt Ostallgäu vom 11.01.2005, Az. 33-0280.1, rechtsaufsichtlich genehmigte

Satzung (PDF 34 KB)

erste Änderungssatzung vom 27.03.2009 (PDF 18 KB)

zweite Änderungssatzung vom 03.05.2011 (PDF 23 KB)

Satzung einschließlich der Änderungen (PDF 130 KB)

 

Zur verwaltungsmäßigen Erledigung der Verbandsaufgaben treffen die Verbandsmitglieder in Vollzug des § 12 der Verbandssatzung folgende
Zweckvereinbarung (PDF 156 KB)

 

Die Verbandsversammlung Allgäuer Land (nachfolgend „Verbandsversammlung“ genannt) gibt sich aufgrund des Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) sowie in Vollzug des § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung  folgende
Geschäftsordnung

 

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Kontakt


Zweckverband Allgäuer Land
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-114
Fax 08362/903-218
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