Allgäuer Dorf

Allgäuer Dorf


Neue Investoren, neue Peilung: Startschuss 2012

Allgäuer Dorf Geldgeber einigen sich mit Zweckverband über Vorgehen

Präsentation Allgäuer Dorf für die Presse zur Pressekonferenz vom 13.12.2010 (PDF 1.3 PDF)

Pressebericht Allgäuer Dorf vom 15.12.2010 (PDF 134 KB)
Mit freundlicher Empfehlung des Allgäuer Zeitungsverlags

Film Allgäuer Dorf vom 14.12.2010 auf TV Allgäu Nachrichten

 

Beschreibung und Verfahren


  • Lageplan, Klick zum Vergrößern
  • Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Klick zum Vergrößern

Nordwestlich der Einmündung der B 310 in die B 16 in Füssen soll das Allgäuer Dorf entstehen. Hiermit soll das touristische und kulturelle Angebot der Stadt Füssen und der Region erweitert und ergänzt werden. Hierzu sollen Gebäude mit einem dörflichen Charakter errichtet werden, in denen die Produktion und/oder der schwerpunktmäßige Verkauf von regionalen Produkten erfolgen sowie ein Angebot für regionale Kultur, Betten zur touristischen Nut-zung und Veranstaltungen geschaffen werden. Das Allgäuer Dorf wird in einem Bebauungsplan als Sondergebiet ausgewiesen werden.

Mit folgendem Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Allgäuer Land (ZVAL) vom 18.10.2010 wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan eingeleitet mit dem Ziel die Bebauung zu ermöglichen.

Der ZVAL beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Allgäuer Dorf“ mit integriertem Grünordnungsplan mit einem Flächenumgriff von ca. 7,07 ha. Mit der Aufstellung sollen die Voraussetzungen für die Erstellung einer innovativen Freizeitinfrastruktur im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistung, Kultur, Freizeit und Bildung geschaffen werden.

Das Vorhaben liegt westlich des Forggensees und wird im Süden von der B 310 bzw. im Osten von der Augsburger Straße (B 16) begrenzt. Im Norden verläuft in einem Teilabschnitt des Plangebietes die Füssener Ach. Das Gebiet umfasst die nachstehenden Grundstücke mit den Flurnummern 1183/4*, 1523*, 1525, 1526, 1526/1, 1527, 1529, 1529/1, 1531, 1532, 1532/2 und 1541 (* = Teilfläche).

Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes in einer bisherigen Außenbereichslage ist die dementsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan. Dieser stellt das Areal derzeit weitestgehend als Flächen für die Landwirtschaft dar. Eine Änderung in eine Sonderbaufläche (Sondergebiet) ist erforderlich. Die Zuständigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nicht beim Zweckverband, sondern bei der Stadt Füssen.

Der Stadtrat beschloss am 27.09.2011:

1. die Einleitung einer 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung des Bereiches als Sonderbaufläche. Der Geltungsbereich wird wie im Plan vom 12.07.2011 festgelegt.

2. Im städtebaulichen Vertrag gemäß § 12 BauGB ist die Übernahme der projektbezogenen Kosten durch den Projektträger zu regeln und ergänzende Bestimmungen über die Nutzung des Objekts aufzunehmen.

 

Nach Oben

Kontakt


Zweckverband Allgäuer Land
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-114
Fax 08362/903-218
weiterlesen

 

Lage & Anreise


Öffnet die Seite Lage und Anreise im aktuellen Fenster

Hier finden Sie den Zweckverband. weiterlesen