Der Zweckverband Allgäuer Land realisiert ein Gewerbegebiet von überregionaler Bedeutung an einem Standort, der ideale Ausgangsbedingungen für die Ansiedlung und Entwicklung von Gewerbebetrieben darstellt. Die Realisierung ist in drei Bauabschnitten vorgesehen. Langfristig soll der interkommunale Gewerbepark rund 30 ha umfassen.
Das Vorhabensgebiet liegt am westlichen Stadtrand von Füssen östlich der Bundesautobahn A7 (Österreich – Ulm) Grenztunnel Reutte und zwischen der westlichen Zufahrt B310 und der Kemptenerstaße. Die östliche Grenze bildet das Kasernengrundstück der Allgäu – Kaserne sowie das Gewerbegebiet an der Hiebelerstraße. Der Bebauungsplan „Allgäuer Land“ liegt im Gebiet der Stadt Füssen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Allgäuer Land Bauabschnitt I umfasst eine Fläche von insgesamt 12,1 ha. Bei Berücksichtigung der im Rahmenplan untersuchten Erweiterungsmöglichkeiten (Bauabschnitte II und III) könnte der Gewerbepark Allgäuer Land auf eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 30,3 ha ausgedehnt werden Darstellung der Bauabschnitte (PDF 1.3 MB).
rechtskräftig mit der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ostallgäu am 20.01.2011.
amtliche Bekanntmachung (PDF 12 KB)
Bebauungsplanzeichnung (PDF 1.4 MB)
Satzung und Begründung (PDF 48 KB)
Zweckverband Allgäuer Land
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-114
Fax 08362/903-218
weiterlesen
Die Unterlagen im Internet dienen der übersichtlichen und ergänzenden Information; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sind keine Bestandteile eines Auslegungsverfahrens und erfüllen nicht die Funktion selbständiger amtlicher Bekanntmachungen. Die Unterlagen werden oft verkleinert dargestellt, Sie können diese selbstverständlich bei der Geschäftsstelle im Rathaus der Stadt Füssen einsehen.
Voraussetzung zur Ausweisung des interkommunalen Gewerbegebietes in einem Bebauungsplan des Zweckverbandes ist die entsprechende Darstellung des Bereiches im Flächennutzungsplan der Stadt Füssen.