Zweckverband Allgäuer Land
Lechhalde 3
87629 Füssen

Tel. 08362/903-115

Satzungen, Zweckvereinbarung, Geschäftsordnung

Die Stadt Füssen, der Markt Nesselwang und die Gemeinden Eisenberg, Hopferau,  Pfronten, Rieden a. F., Roßhaupten, Rückholz, Seeg und Schwangau sind übereingekommen, gemeinsam in interkommunaler Zusammenarbeit das Verbandsgebiet wirtschaftlich zu stärken, die kulturelle und touristische Attraktivität zu steigern, sowie durch die Ansiedlung von Betrieben und Unternehmen den Erhalt und die Neuschaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen zu fördern. 

Diese Aufgaben sollen in Form eines Zweckverbandes erfüllt werden. Zur Bildung des Zweckverbandes vereinbaren die vorgenannten Kommunen gemäß Art.18 Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende, mit Schreiben des Landratsamt Ostallgäu vom 11.01.2005, Az. 33-0280.1, rechtsaufsichtlich genehmigte

Satzung

 

1. Satzung zur Änderung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht vom 16.09.2021

 

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -) vom 21.12.2017

  

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht des Zweckverbands Allgäuer Land von Grundstücken im Bereich des Gewerbeparks Allgäuer Land vom 17.10.2017

 

Erste Änderung der Zweckvereinbarung über Art und Umfang der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Allgäuer Land“ vom 14.03.2019

 

Zur verwaltungsmäßigen Erledigung der Verbandsaufgaben treffen die Verbandsmitglieder in Vollzug des § 12 der Verbandssatzung folgende
Zweckvereinbarung (PDF 156 KB)

 

Die Verbandsversammlung Allgäuer Land (nachfolgend „Verbandsversammlung“ genannt) gibt sich aufgrund des Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) sowie in Vollzug des § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung  folgende
Geschäftsordnung

 

 

Lage & Anreise

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